Honorar

Meine Preisliste

Kennlerngespräch

bis 30 Minuten telefonisch, online oder in der Praxis   
kostenfrei

Bei Überschreitung: je angefangene Viertelstunde 20,-€


Erstgespräch / Beratung / Vorbereitungsgespräch auf die Hypnose

Dauer ca. 1h  
60,- € / Stunde


Ausführliche Anamnese und psychopathologischer Befundbericht 

Dauer ca. 2-3h  
250,- € 


Psychotherapie-Sitzung

1 bis 1,5 Stunden 
120,- € pauschal 


Erwachsenen – Hypnosesitzung 

2-3 Stunden (meist Erstsitzungen)
270,- € pauschal

1,5-2 Stunden (meist Folgesitzungen)
180,- € pauschal


Kinder – Hypnosesitzung (von 4 bis 14 Jahren) 

120,- € pauschal
(dauert ca. 1-2 Stunden)

Bei Überschreitung: je angefangene Viertelstunde 15,-€


Yager-Code-Sitzung mit oder ohne Hypnose oder Simpson-Protokoll 

Erstsitzung 1,5-2 Stunden 
180,- € pauschal

Folgesitzung 1-1,5 Stunden 
120,- € pauschal


Access Bars-Sitzung oder Reiki

120,- € pauschal
(dauert ca. 1,5 Stunden) 


Einzelcoaching mit Neurographik

180,- pauschal
(dauert ca. 3 Stunden)


Trauerbegleitung (nicht als Therapie bei schweren Trauerverläufen) 

60,- € / Stunde
(Für Trauerbegleitungen zum Friedhof, an den Unfallort o.Ä. wird mit Ihnen ein akzeptabler Pauschalpreis vereinbart, damit wir nicht pietätlos auf die Uhr schauen müssen. Ich bin dann ggf. auch am Samstag oder Sonntag für Sie da ohne Wochenendzuschlag.)


Sollte die Beratung oder Behandlung außerhalb der Praxis in Räumlichkeiten oder an Orten Ihrer Wahl stattfinden, entstehen keine zusätzliche Kosten, solange sich dieser Ort in Köln befindet. 

Darüber hinaus werden für jeden zurückgelegten Kilometer 0,40 € berechnet. Der zeitliche Mehraufwand, der durch die Fahrten entsteht, wird vor Erbringung der Leistung individuell ausgehandelt.

Kostenrückerstattung für die heilpraktische Tätigkeit

Mein Honorar wird dadurch, dass ich in privater Praxis arbeite, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, kann aber unter “Sonderausgaben” steuerlich abgesetzt werden. Hierfür erhalten Sie von mir eine Rechnung.

Es kann jedoch sein, dass einzelne gesetzliche und die Mehrzahl der privaten Krankenkassen Kostenanteile für psychotherapeutische Heilpraktikerleistungen übernehmen. Je nach Kasse gelten dabei unterschiedliche Erstattungsrichtlinien. Das gilt auch für private Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerleistungen mit einschließen. Diese können jedoch so hoch angesetzt, dass es sich für Sie wirklich lohnen muss, diese abzuschließen.

Bitte treten Sie im Vorfeld mit Ihrem Berater in Kontakt, um die Kostenübernahme abzusichern, da mein Honorar, ganz unabhängig davon, was Ihnen erstattet wird oder nicht, nach Erbringung meiner Leistung so fällig wird, wie ich es mit Ihnen vereinbart habe. Nur in Dringlichkeitsfällen gibt es die Möglichkeit, bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Mehr Infos darüber finden Sie hier:

Abrechnung mit Krankenkassen durch Heilpraktiker für Psychotherapie

oder hier:

(Kostenerstattungsverfahren nach SGB V §13 Abs.3)

Hier finden Sie ein Musterbeispiel zum Herunterladen eines formlosen Antrages:

Antrag Kostenerstattung

Voraussetzung dafür ist:

  • dass Sie nachweislich dringend eine Psychotherapie benötigen und keinen Therapieplatz mit einer zumutbaren Wartezeit (weniger als 3 Monate) und in einer zumutbaren Entfernung zum Wohnort bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden
  • dass Beschwerden mit Krankheitswert nach ICD-10 bestehen, die in einem umfangreichen Anamnese-Gespräch nachgewiesen und in einem Diagnoseschlüssel festgehalten wurden
  • dass der Hausarzt oder ein Arzt mit Psychotherapieerfahrung Ihnen nach Ausschluss körperlicher Ursachen die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Therapie in einer Notwendigkeitsbescheinigung bestätigt und Ihnen einen Konsiliarbericht erstellt

Zusätzlich erhalten Sie von mir eine Bestätigung für einen Therapieplatz, in der die Diagnose aufgeführt wird und der ein Kostenvoranschlag beiliegt. In der Regel werden vorerst 12 Therapiestunden beantragt.

Sollte für Ihre Beschwerden noch keine Diagnose vorliegen, vereinbaren Sie bei einem Arzt oder mir einen Anamnesetermin. Dieser dauert bei mir ca. 1.5 – 2h und kostet 200,- €, die sie selbst tragen müssen.

Nachteile der Kostenübernahme durch die Krankenkasse:

Mit der Kostenerstattung durch Krankenversicherungen besteht auch die Verpflichtung, eine Diagnose zu erstellen, die dann aktenkundig wird. Das bedeutet für Sie, dass Sie beispielsweise bei Beantragung von Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Zusatzkankenversicherungen mindestens 5 Jahre lang diese Diagnose angeben müssen, was in der Regel zu einer Beitragserhöhung, zu Ausschlüssen oder Wartezeiten, aber auch zur Ablehnung des Antrags führen kann. Bitte überlegen Sie daher genau, was Ihnen wichtiger ist oder sich für Sie mehr rentiert.